zur Disposition (z.D.)

Die häufig im Zusammenhang mit älteren Offizieren gebrauchte Abkürzung "z.D." lautete formell "zur Disposition (gestellt)" und bezeichnete die Versetzung in den  e i n s t w e i l i g e n  Ruhestand. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem reinen Staatsdienst.
Wurde ein Offizier in den endgültigen Ruhestand versetzt, so lautete die Bezeichnung "a.D." (außer Dienst), wie sie heute noch gebräuchlich ist.

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