1. Dienstpflicht im stehenden Heer wird
eingeteilt
in die a k t i v e D i e n s t p f l i c h t und in
die
R e s e r v e p f l i c h t.
Jeder wehrfähige Deutsche gehört 7
Jahre
lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden
28.Lebensjahr
dem stehender Heer an. Während der Dauer der Dienstpflicht im
stehenden
Heer sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie
die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre
zum
ununterbrochenen Dienste bei den Fahnen verpflichtet (Aktive
Dienstpflicht).
Danach erfolgt der Übertritt zur Reserve (Reservepflicht).
2. Landwehrpflicht. Der Eintritt in die
Landwehr erfolgt
nach Ableistung der Dienstpflicht im stehender Heer. - Die Landwehr ist
gegliedert in z w e i Aufgebote. Die Verpflichtung zum
Dienst
im I.Aufgebot dauert 5 Jahre, im II.Aufgebot dauert sie bis zum
31.März
desjenigen Kalenderjahres, in dem das 39.Lebensjahr vollendet wird.
Mannschaften
der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains,
welche
freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden
Feldartillerie,
welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heer
drei
Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I nur drei Jahre.
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