Versammelte Mannschaft

Der Begriff stammt aus Artikel 12 der Kriegsartikel. In einer Fußnote zu diesem wird er näher erläutert. Dort heißt es:

"Eine Handlung ist vor versammelter Mannschaft begangen, wenn außer dem Vorgesetzten und dem einzelnen Beteiligten noch  m i n d e s t e n s  d r e i  a n d e r e  zu militärischem Dienst versammelte Personen des Soldatenstandes gegenwärtig gewesen sind."


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