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Die Reichsgesetze wurden vom Bunderat und dem
Reichstag,
der aus 397 Abgeordneten bestand, erlassen (Legislative).
Sie erstreckten sich auf:
-Heer und Marine | -Finanzen und Zölle |
-Handel und Banken | -Post, Telegraphen und Eisenbahnen |
-Heimatrecht und Freizügigkeit | -Münzen, Maße und Gewichte |
-Presse | -Vereinswesen |
-Arbeiterschutz | -bürgerliches Recht und Strafrecht |
-gerichtliche Verfahren |
Die Reichsgesetzte gingen den Landesgesetzen vor! (Heute würde man sagen "Bundesrecht bricht Landesrecht")
Die vollziehende oder Regierungsgewalt
(Exekutive)
bestand nach Innen in der Oberaufsicht, nach Außen in den Rechten
des Kaisers,
-das Reich völkerrechtlich zu vertreten |
-im Namen des Reichs Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten einzugehen |
-Kriege zu erklären und Frieden zu schließen |
-Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen |
Oberster verantwortlicher Beamter war der Reichskanzler, dem die Ministerien untergeordnet waren.
Die Rechtspflege (Jurisdiktion) wurde ausgeübt durch Amts-, Land-, Oberlandgerichte und das dem Reich zugehörige Reichsgericht in Leipzig, die Militärrechtspflege seit 1.Oktober 1900 durch das Reichsmilitärgericht in Berlin.
Die Reichshauptstadt war Berlin.
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Das Finanzjahr lief vom 1.April bis 31.März
eines
jeden Jahres. Die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Reichs wurden vom
Bundesrat und Reichstag alljährlich durch Gesetze festgestellt.
Ebenso
wurde die Rechnungslegung jährlich vorgenommen , und zwar nach der
sorgfältigsten Vorprüfung durch die preußische
Oberrechnungskammer
als "Rechnungshof des Deutschen Reiches".
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