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Um diesen Begriff näher
zu erläutern,
ist es ratsam, einige Passagen aus dem Buch des Generalobersten Hans
v.Seeckt
"Gedanken eines Soldaten" zu zitieren. Neben Fritz v.Lossberg war
v.Seeckt
wohl unbestritten einer der fähigsten Generalstabschefs der alten
Armee während des 1.Weltkrieges und so wohl berufen, sich zu
dieser
Stellung, die er in verschiedenen Hirachieebenen selber inne hatte, zu
äußern.
Hans v.Seeckt bezeichnet den "Chef" als "... der dem Feldherrn beigegebenen Berater und Gehilfe, der an seinen Aufgaben vollen und verantwortlichen Anteil hat." Und einige Absätze weiter schreibt
er:
Hieraus zieht er einen konsequenten
Schluß und
schreibt:
Hieraus folgerter er, daß nur einer, der Führer selbst verantwortlich befiehlt, daß dieser aber auch nur den Rat und die Meinung e i n e s Mannes zu hören hat, nämlich den des ihm beigegebenen Chefs. Und so schreibt er weiter:
Dabei ist es für ihn unerheblich, ob der Führer unmittelbar oder d u r c h den Chef befiehlt. Was der Chef jedoch a l l e i n e befehlen kann, ist nach v.Seeckt eine Frage, die lediglich zwischen den beiden jeweiligen Personen und nicht von einem Außenstehenden zu beurteilen ist. Hier spielt eine, durch die Persönlichkeiten definierte, besondere Vertrauensbeziehung die entscheidenede Rolle. Seeckt geht so weit, daß er einige Seiten weiter sagt: "...wenn dieses (Vertrauensverhältnis) fehlt, sollte die Verbindung sofort gelöst werden." Eines der bekanntesten Beispiele aus dem 1.Weltkrieg ist wohl die Konstellation Hindenburg/Ludendorff, die der Generalfeldmarschall mit der ihm eigentümlichen prägnanten Art in Bezug auf das Verhältnis zwischen beiden wie folgt auf den Punkt bringt: "Eine glückliche Ehe"! |
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