Ein Bezirkskommando war im
Deutschen
Reich die Kommandobehörde eines Landwehrbezirks, die das
Ersatzgeschäft,
die Kontrolle der Wehrpflichtigen, deren Einberufung im
Mobilmachungsfall
und zu Übungen sowie die Aufbewahrung der Ausrüstungs- und
Bekleidungsstücke
zu besorgen hatte.
An der Spitze stand ein inaktiver
Stabsoffizier, der
Bezirkskommandeur, dem ein aktiver Offizier als Bezirksadjutant und
nach
Bedarf Stabsoffiziere, Hauptleute (Bezirksoffiziere) und ein
Sanitätsoffizier
unterstellt waren.
Die Organisation der jeweiligen
Bezirkskommandos,
ihre personelle Ausstattung sowie ihre regionale Zugehörigkeit
konnte
in der jährlich erscheinenden Rangliste nachgesehen werden.
In der heutigen Zeit werden die meisten der
o.a. Aufgaben
von den Kreiswehrersatzämtern wahrgenommen. |