Der Begriff bedeutet,
daß derjenige,
der "a la suite" eines Truppenteils gestellt wurde, eine dadurch
besonders
hervorgehobene "Ehrenstellung" besaß. Die Stellung "a la suite"
wurde
sowohl beim Heer, als auch bei der Marine verliehen. Im Gegensatz zu
früheren
Vorschriften und Regelungen wurden in der Zeit vor und während des
1.Weltkrieges nur fürstliche Personen oder Generale "a la suite"
gestellt.
Sie standen den Regimentschefs bzw. den Inhabern gleich.
Im Gegensatz zu den Stellungen "a la suite"
eines Truppenteils
gab es auch die Stellung "a la suite" der Armee oder Marine. Hiermit
wurden
Fürsten, hohe Würdenträger oder Offiziere beliehen, die
dadurch in ein besonderes Verhältnis zu diesen Streitkräften
gebracht werden sollten, eben ein Verhältnis "ehrenhalber".
Eine herausgehobene Stellung besaßen
die Generale,
die "a la suite" S.M. des Kaisers oder eines Bundesfürsten
gestellt
waren.
Das Recht der deutschen Bundesfürsten,
"Offiziere
a la suite" zu ernennen, wurde durch die mit Preußen seinerzeit
abgeschlossene
Militärkonvention n i c h t beschränkt.
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