a la suite

Der Begriff bedeutet, daß derjenige, der "a la suite" eines Truppenteils gestellt wurde, eine dadurch besonders hervorgehobene "Ehrenstellung" besaß. Die Stellung "a la suite" wurde sowohl beim Heer, als auch bei der Marine verliehen. Im Gegensatz zu früheren Vorschriften und Regelungen wurden in der Zeit vor und während des 1.Weltkrieges nur fürstliche Personen oder Generale "a la suite" gestellt. Sie standen den Regimentschefs bzw. den Inhabern gleich. 

Im Gegensatz zu den Stellungen "a la suite" eines Truppenteils gab es auch die Stellung "a la suite" der Armee oder Marine. Hiermit wurden Fürsten, hohe Würdenträger oder Offiziere beliehen, die dadurch in ein besonderes Verhältnis zu diesen Streitkräften gebracht werden sollten, eben ein Verhältnis "ehrenhalber".

Eine herausgehobene Stellung besaßen die Generale, die "a la suite" S.M. des Kaisers oder eines Bundesfürsten gestellt waren. 
Das Recht der deutschen Bundesfürsten, "Offiziere a la suite" zu ernennen, wurde durch die mit Preußen seinerzeit abgeschlossene Militärkonvention  n i c h t  beschränkt.


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